BAWAG-Kreditvertrag prüfen lassen
Kreditbearbeitungsgebühr BAWAG – jetzt hohe Rückzahlungschancen nutzen
Die Arbeiterkammer (AK) hat eine Verbandsklage gegen die BAWAG geführt, und der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in seinem Urteil 7 Ob 169/24i mehrere Kreditklauseln der BAWAG für unzulässig erklärt. Dazu gehören prozentmäßige Kreditbearbeitungsgebühren, Entgelte für Zwischenfinanzierungen und Rahmenkredite sowie Gebühren für Löschungsquittungen. Für viele BAWAG- und easybank-Kund:innen ist die rechtliche Ausgangslage dadurch besonders günstig – die Chancen auf Rückzahlung stehen in vielen Standardfällen sehr gut.
Wichtig: Trotz dieser günstigen Rechtslage muss jeder Vertrag im Einzelfall geprüft werden, um die tatsächliche Höhe der Ansprüche zu bestimmen und sicherzustellen, dass wirklich alle unzulässigen Entgelte erfasst sind. Damit Sie kein Geld verschenken und wirklich alle unzulässigen Entgelte zurückbekommen, sollten Sie Ihre BAWAG-Kredite unabhängig durch Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi prüfen lassen.
Haben Sie bei BAWAG oder easybank eine Bearbeitungsgebühr bezahlt? Nutzen Sie jetzt die günstigen Erfolgschancen nach der AK-Verbandsklage.
Was der OGH zur Kreditbearbeitungsgebühr der BAWAG entschieden hat
Der Oberste Gerichtshof hat im Zusammenhang mit der Verbandsklage der Arbeiterkammer gegen die BAWAG klargestellt:
- Prozentmäßig berechnete Bearbeitungsgebühren (z.B. 1,5 % vom Kreditbetrag) wurden als gröblich benachteiligend und unzulässig eingestuft. Der Grund: Bei höheren Kreditsummen steigt die Gebühr automatisch an, obwohl der Bearbeitungsaufwand der Bank nicht proportional wächst.
- Auch Entgelte für Zwischenfinanzierungen, Rahmenkredite und bestimmte Zusatzgebühren (z.B. für Löschungsquittung) wurden vom OGH als unzulässig kritisiert.
- Konsument:innen können solche Entgelte teilweise über viele Jahre oder sogar Jahrzehnte rückwirkend zurückfordern – die genauen Fristen hängen vom Einzelfall ab.
Die Verbandsklage und das OGH-Urteil sorgen dafür, dass Ihre Chancen auf Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühren bei BAWAG in vielen Fällen deutlich besser sind als noch vor wenigen Jahren.
BAWAG bietet ein Online-Formular – warum trotzdem zu uns?
Es stimmt: BAWAG und easybank haben nach der AK-Verbandsklage ein Online-Formular eingerichtet, über das Kund:innen unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern können. Das ist grundsätzlich positiv – aber die Bank berechnet hier natürlich selbst, wie viel sie zurückzahlen möchte.
Viele BAWAG-Kund:innen sind deshalb unsicher:
- Sind wirklich alle Kredite und Entgeltarten erfasst, oder fehlt etwas?
- Werden Zinsen, Zusatzentgelte und ältere Verträge vollständig berücksichtigt?
- Bei mehreren Krediten, Umschuldungen oder Rahmenkrediten wird es schnell unübersichtlich – zahlt die Bank wirklich den vollen Betrag zurück?
Wir prüfen für Sie unabhängig, ob die Berechnung der Bank vollständig ist – und ob Ihnen nicht deutlich mehr zusteht.
Statt sich auf die Berechnung der BAWAG zu verlassen, holen Sie sich mit einer anwaltlichen Prüfung eine starke Verhandlungsposition. Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi kann mit Ihnen gemeinsam entscheiden, ob das BAWAG-Angebot fair ist oder ob weitere rechtliche Schritte sinnvoll sind.
Sind Ihre Erfolgschancen hoch? – Typische BAWAG-Fälle
Ihre Erfolgschancen sind nach der AK-Verbandsklage und dem OGH-Urteil besonders gut, wenn Sie eine der folgenden Konstellationen in Ihrem BAWAG- oder easybank-Kreditvertrag finden:
- Verbraucherkredit bei BAWAG oder easybank mit eigener Position "Kreditbearbeitungsgebühr" oder "Bearbeitungsentgelt", berechnet als Prozentsatz der Kreditsumme (z.B. 1,5 % oder 2 %).
- Entgelt bei Zwischenfinanzierungen oder Rahmenkrediten, ebenfalls prozentuell berechnet.
- Entgelt für Löschungsquittung oder Umstellung auf Rechtsfall, die in Ihrem Vertrag oder Kontoauszug ausgewiesen sind.
Wenn Sie eine dieser Positionen in Ihrem Vertrag finden, sind Ihre Erfolgschancen nach der AK-Verbandsklage und dem OGH-Urteil in vielen Fällen sehr gut – wir prüfen für Sie, ob das auch in Ihrem konkreten Fall gilt.
So läuft die Prüfung Ihres BAWAG-Kredits bei uns ab
1. Online-Formular ausfüllen
Wählen Sie im Online-Formular "BAWAG / easybank" als Bank aus, geben Sie die Kreditart (z.B. Wohnbaukredit, Konsumkredit, Rahmenkredit, Unternehmenskredit, Betriebsmittelkredit) und die ungefähre Kreditsumme an und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Der gesamte Vorgang dauert rund 2 Minuten und ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
2. Detaillierte Vertragsanalyse durch Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi
Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi prüft detailliert, welche Entgelte in Ihrem BAWAG-Kreditvertrag unzulässig sind. Er vergleicht Ihre Vertragsklauseln mit der Rechtslage nach der Verbandsklage und dem OGH-Urteil. Falls Sie bereits ein Rückzahlungsangebot von BAWAG erhalten haben, kontrolliert er, ob dieses vollständig ist oder ob Ihnen mehr zusteht.
3. Klare Ersteinschätzung und Vorschlag für das weitere Vorgehen
Sie erhalten eine transparente Einschätzung der Erfolgsaussichten und der voraussichtlichen Rückzahlungssumme. Mag. Julian A. Motamedi erklärt Ihnen verständlich das Kostenmodell und kann Sie auf Wunsch gegenüber der BAWAG vertreten – bis zur vollständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Welche Unterlagen brauchen wir für die BAWAG-Prüfung?
Für die erste Einschätzung benötigen Sie keine Unterlagen. Sie füllen einfach das kurze Online-Formular aus – das dauert nur wenige Minuten.
Falls im weiteren Verlauf Unterlagen benötigt werden, sind folgende Dokumente hilfreich:
- Kreditvertrag(e) mit BAWAG / easybank inkl. Nachträge und Umschuldungen
- Übersicht über alle verrechneten Bearbeitungsentgelte und Gebühren (z.B. aus Tilgungsplänen oder Kontoauszügen)
- Schreiben der BAWAG zur Refundierungsaktion oder bereits erhaltene Vergleichsangebote
- Bestätigungen über bereits geleistete Rückzahlungen durch die BAWAG
Wenn Sie Unterlagen nicht mehr finden: Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi kann fehlende Dokumente mit Ihrer Vollmacht direkt bei der BAWAG anfordern.
Kurz gesagt: Lassen Sie sich nicht von fehlenden Unterlagen abhalten – starten Sie einfach die kostenlose Erstprüfung.
Warum Sie jetzt handeln sollten
Die Kombination aus OGH-Urteil und AK-Verbandsklage schafft eine sehr starke Ausgangsposition für Konsument:innen. Die BAWAG ist durch die höchstgerichtliche Rechtsprechung unter Druck und bietet Rückzahlungen an – aber das bedeutet nicht automatisch, dass Sie den vollen Betrag erhalten, der Ihnen rechtlich zusteht.
Wichtige Gründe, warum Sie jetzt handeln sollten:
- Die Refundierungsphase der BAWAG ist zeitlich begrenzt – wer zu spät reagiert, riskiert, dass die Bank auf Verjährungsfristen verweist oder das Angebot einschränkt.
- Verjährungsfristen können auch bei älteren Krediten eine Rolle spielen. Je früher Sie prüfen lassen, desto sicherer können Sie Ihre Ansprüche durchsetzen.
- Eine unabhängige anwaltliche Prüfung verschafft Ihnen Klarheit und Sicherheit, dass Sie den vollen Betrag zurückerhalten – nicht nur das, was die Bank freiwillig anbietet.
Je früher Sie Ihren BAWAG-Kredit prüfen lassen, desto größer ist die Chance, dass Sie Ihre gesamten Ansprüche sichern – und nicht nur das, was die Bank freiwillig anbietet.
Warum eine unabhängige Rechtsanwaltskanzlei?
Wenn Sie direkt bei der BAWAG anfragen oder das Online-Formular der Bank ausfüllen, vertritt die Bank primär ihre eigenen Interessen. Sie wird die Rückzahlung so berechnen, wie es aus ihrer Sicht am günstigsten ist – auch wenn Ihnen rechtlich mehr zusteht.
Ein unabhängiger Rechtsanwalt hingegen prüft Ihren Kreditvertrag ausschließlich in Ihrem Interesse. Mag. Julian A. Motamedi beurteilt neutral, ob und in welcher Höhe eine Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühren bei BAWAG sinnvoll und aussichtsreich ist. Er kennt die aktuelle Rechtsprechung nach der Verbandsklage und dem OGH-Urteil und kann einschätzen, welche Argumente vor Gericht oder in Verhandlungen Erfolg haben könnten.
Zusätzliche Vorteile einer Rechtsanwaltskanzlei:
- Rechtsschutzversicherung nutzen: Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können die Kosten für die rechtliche Vertretung oft darüber abgedeckt werden.
- Individuelle statt Massenabwicklung: Sie erhalten eine persönliche, auf Ihren Fall zugeschnittene Beratung – kein generischer Online-Rechner oder Pauschalangebot.
- Kontrolle der BAWAG-Berechnung: Wenn Sie bereits ein Rückzahlungsangebot der BAWAG erhalten haben, prüft Mag. Julian A. Motamedi, ob dieses vollständig ist.
Jetzt BAWAG-Kredit kostenlos prüfen lassen
Sie hatten einen Kredit bei der BAWAG oder easybank und haben eine Kreditbearbeitungsgebühr bezahlt? Nach der Verbandsklage der Arbeiterkammer und dem OGH-Urteil stehen Ihre Chancen auf Rückzahlung in vielen Fällen sehr gut. Damit Sie kein Geld verschenken, prüfen wir Ihren Vertrag individuell und unabhängig von der Bank. Eine Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Wichtiger Hinweis
Diese Seite informiert über die Verbandsklage der Arbeiterkammer und die aktuelle OGH-Rechtsprechung zu BAWAG-Kreditverträgen. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe Sie Ansprüche gegen BAWAG oder easybank haben, wird im Einzelfall von Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi geprüft. Die Informationen auf dieser Seite stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis.