Oberbank-Kreditvertrag prüfen lassen
Kreditbearbeitungsgebühr Oberbank – jetzt Rückzahlung prüfen lassen
Viele Oberbank-Kund:innen haben beim Kreditabschluss neben den Zinsen auch einmalige Bearbeitungsgebühren oder sonstige Kreditentgelte bezahlt. Nach Berichten von Verbraucherportalen verrechnet die Oberbank bei Konsumentenkrediten Bearbeitungsgebühren von bis zu rund 2,8 % der Nettodarlehenssumme – bei einem Kredit von 100.000 € also bis zu 2.800 €.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in mehreren Entscheidungen gegen andere Banken (z.B. BAWAG, Bank Austria) klargestellt, dass pauschale oder intransparente Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sein können, wenn sie den tatsächlichen Aufwand grob überschreiten oder nicht klar begründet sind. Diese Rechtsprechung lässt sich auch auf Oberbank-Kredite anwenden – wer eine solche Gebühr bezahlt hat, kann die Rückzahlung verlangen.
Eine rechtliche Prüfung Ihres Oberbank-Kreditvertrags durch Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi zeigt, ob und wie viel Sie zurückfordern können.
Haben Sie einen Kredit bei der Oberbank aufgenommen und eine Bearbeitungsgebühr bezahlt? Nutzen Sie die aktuelle OGH-Rechtsprechung und prüfen Sie Ihre Rückforderungsansprüche kostenlos.
Warum Oberbank-Kund:innen jetzt handeln sollten
Die Oberbank ist eine große Regionalbank in Österreich (3-Banken-Gruppe) mit vielen Privatkund:innen, die Wohnbau- und Konsumkredite aufgenommen haben. Gerade bei hohen Kreditsummen ergeben bereits wenige Prozent Bearbeitungsgebühr vierstellige Beträge:
- Bei 50.000 € Kreditsumme und 2,8 %: ca. 1.400 € Bearbeitungsgebühr
- Bei 100.000 € Kreditsumme und 2,8 %: ca. 2.800 € Bearbeitungsgebühr
- Bei 200.000 € Kreditsumme und 2,8 %: ca. 5.600 € Bearbeitungsgebühr
Verbraucherportale berichten, dass die Oberbank in ihren Konsumentenkreditverträgen Bearbeitungsgebühren von bis zu rund 2,8 % der Nettodarlehenssumme verrechnet hat. Durch die neue OGH-Rechtsprechung sind die Chancen auf Rückzahlung deutlich gestiegen – und zwar nicht nur für laufende Kredite, sondern oft auch für bereits zurückgezahlte Darlehen.
Kurz gesagt: Je höher Ihr Kredit, desto mehr Geld kann auf dem Spiel stehen – und desto wichtiger ist eine rechtliche Prüfung.
Welche Oberbank-Kredite betroffen sein können
Grundsätzlich können alle Kredite, bei denen die Oberbank eine einmalige Kreditbearbeitungsgebühr verrechnet hat, von der neuen Rechtsprechung betroffen sein. Typische Fälle:
- Wohnbau- und Hypothekarkredite für Kauf, Bau oder Sanierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen
- Konsumkredite für Auto, Renovierung, Möbel, private Anschaffungen oder Umschuldungen
- Kombinationen mit Bausparfinanzierungen oder Förderkrediten – entscheidend ist immer der konkrete Kreditvertrag der Oberbank
- Auch bereits zurückgezahlte oder umgeschuldete Kredite können relevant sein (Rückforderung über viele Jahre hinweg möglich)
Typische Gebühren in Oberbank-Kreditverträgen
Wenn Sie Ihren Oberbank-Kreditvertrag durchsehen, achten Sie auf folgende Begriffe und Gebührenpositionen:
- "Kreditbearbeitungsgebühr" oder "Bearbeitungsentgelt" – typischerweise als Prozentsatz der Kreditsumme (z.B. 1,5 % bis 2,8 %)
- Einmalige "Verwaltungskostenbeiträge" oder "Pauschalgebühren" im Zusammenhang mit der Kreditvergabe
- Laufende Kontoführungsgebühren, die im Einzelfall ebenfalls geprüft werden können
Warum sind gerade pauschale/prozentuale Entgelte nach der neuen OGH-Rechtsprechung problematisch?
- Sie orientieren sich nur an der Kredithöhe – nicht am tatsächlichen Bearbeitungsaufwand. Bei einem 200.000-€-Kredit ist die Bearbeitung nicht doppelt so aufwendig wie bei 100.000 €.
- Sie werden zusätzlich zu den Zinsen verlangt – es besteht das Risiko der Doppelverrechnung, da die Zinsen den Aufwand der Bank bereits abgelten sollen.
- Keine klare Einzelleistung ersichtlich – aus dem Vertrag geht oft nicht hervor, welche konkrete Zusatzleistung durch die Bearbeitungsgebühr abgegolten wird.
So läuft die Prüfung Ihres Oberbank-Kredits ab
1. Online-Formular ausfüllen
Wählen Sie im Online-Formular "Oberbank" als Bank aus, geben Sie die ungefähre Kreditsumme, das Jahr des Vertragsabschlusses, die Art des Kredits (Wohnbaukredit, Konsumkredit etc.) und Ihre Kontaktdaten ein. Der gesamte Vorgang dauert nur etwa 2 Minuten und ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
2. Juristische Analyse
Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi prüft Ihren Vertrag und die darin enthaltenen Gebühren im Lichte der aktuellen OGH-Urteile zu Kreditbearbeitungsgebühren. Er beurteilt, ob die Gebühren nach aktueller Rechtslage angreifbar sind und welche Ansprüche Ihnen zustehen.
3. Ersteinschätzung & Empfehlung
Sie erhalten eine transparente Einschätzung der Erfolgschancen und eine grobe Berechnung der möglichen Rückzahlung (inkl. Zinsen auf den überzahlten Betrag). Mag. Julian A. Motamedi erklärt Ihnen verständlich, welches weitere Vorgehen sinnvoll ist – etwa eine außergerichtliche Geltendmachung, ein Vergleich oder eine Klage vor Gericht.
Welche Unterlagen sind wichtig?
Für die erste Einschätzung benötigen Sie keine Unterlagen. Sie füllen einfach das kurze Online-Formular aus – das dauert nur wenige Minuten.
Falls im weiteren Verlauf Ihr Kreditvertrag mit der Oberbank benötigt wird und Sie diesen zur Hand haben, ist das hilfreich. Aber auch wenn Sie den Vertrag nicht mehr finden: Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi kann die notwendigen Unterlagen mit Ihrer Vollmacht direkt bei der Oberbank anfordern.
Kurz gesagt: Lassen Sie sich nicht von fehlenden Unterlagen abhalten – starten Sie einfach die kostenlose Erstprüfung.
Häufige Fragen zu Oberbank-Kreditgebühren
Gilt das auch, wenn mein Kredit schon zurückgezahlt ist?
Ja. Auch wenn Sie Ihren Oberbank-Kredit bereits vollständig getilgt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die damals bezahlte Kreditbearbeitungsgebühr zurückfordern. Die Verjährungsfristen sind hier entscheidend – eine anwaltliche Prüfung klärt, ob Ihr Anspruch noch besteht.
Muss ich selbst mit der Oberbank verhandeln?
Nein. Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi übernimmt auf Wunsch die gesamte Kommunikation mit der Oberbank – von der außergerichtlichen Geltendmachung bis hin zur gerichtlichen Vertretung, falls erforderlich. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Was kostet mich die Prüfung?
Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie erfahren, ob und in welcher Höhe eine Rückforderung in Ihrem Fall realistisch ist. Falls Sie sich für eine Vertretung entscheiden, wird das Kostenmodell transparent erklärt – oft lässt sich auch eine Rechtsschutzversicherung einbinden.
Wie lange dauert eine Rückforderung?
Das hängt vom Einzelfall ab. Manche Banken reagieren schnell und bieten außergerichtliche Vergleiche an, in anderen Fällen kann ein Gerichtsverfahren notwendig sein. In jedem Fall werden Sie über den Stand und die voraussichtliche Dauer laufend informiert.
Jetzt Oberbank-Kredit kostenlos prüfen lassen
OGH-Urteile gegen andere Banken haben gezeigt, dass viele Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind – und diese Rechtsprechung lässt sich auch auf Oberbank-Kredite anwenden. Viele Oberbank-Kund:innen wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf Rückzahlung haben. Je nach Kredithöhe und Gebührenhöhe können das mehrere tausend Euro sein. Die Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi ist für Sie kostenlos und unverbindlich – Sie erfahren schnell, ob sich ein Vorgehen in Ihrem Fall lohnt.
Wichtiger Hinweis
Diese Seite bietet eine erste Orientierung in klarer Sprache und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe Sie Gebühren im Zusammenhang mit Ihrem Oberbank-Kredit zurückfordern können, hängt von Ihrem konkreten Vertrag und der aktuellen Rechtsprechung ab und wird im Einzelfall von Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi geprüft. Die Informationen auf dieser Seite stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis.