s-Bausparkasse-Darlehen prüfen lassen

Kreditbearbeitungsgebühr s Bausparkasse – Bauspardarlehen prüfen lassen

Viele Bauspardarlehen der s Bausparkasse (Erste Bank Gruppe) enthalten einmalige Kreditbearbeitungsgebühren sowie weitere Kostenpositionen wie laufende Kontoführungsgebühren oder Pauschalentgelte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in aktuellen Entscheidungen klargestellt, dass pauschale bzw. prozentuale Bearbeitungsentgelte bei Krediten unzulässig sein können, wenn sie den tatsächlichen Aufwand der Bank grob überschreiten oder intransparent formuliert sind.

Konsumentenschutzorganisationen und spezialisierte Rückforderungsplattformen gehen davon aus, dass diese Rechtsprechung auch Bauspardarlehen und Bausparkassen wie die s Bausparkasse betrifft. Rückforderungsplattformen nennen die s Bausparkasse ausdrücklich als betroffene Institution. Wenn Sie ein Bauspardarlehen bei der s Bausparkasse haben oder hatten, kann sich eine Rückforderung durch Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi für Sie lohnen – gerade bei Immobilienkrediten können die Beträge erheblich sein.

Haben Sie ein Bauspardarlehen der s Bausparkasse und eine Bearbeitungsgebühr bezahlt? Nutzen Sie jetzt die aktuelle OGH-Rechtsprechung und prüfen Sie Ihre Rückforderungsansprüche kostenlos und unverbindlich.

Welche Darlehen der s Bausparkasse sind relevant?

Grundsätzlich können alle Kreditarten geprüft werden, bei denen die s Bausparkasse Bearbeitungsgebühren oder andere Entgelte verrechnet hat:

  • Klassische Bauspardarlehen für Bau, Kauf oder Sanierung von Wohnimmobilien – typischerweise nach einer Bausparsparphase
  • Wohnbaukredite mit Fixzins- oder variabler Zinsphase über die s Bausparkasse
  • Umschuldungen und Zwischenfinanzierungen über die s Bausparkasse – auch hier können Bearbeitungsentgelte angefallen sein

Wichtig: Auch bereits vollständig zurückgezahlte Darlehen können geprüft werden. Viele Kund:innen haben ihre Bauspardarlehen schon vor Jahren abgeschlossen und "einfach unterschrieben", ohne über die Gebühren genau nachzudenken. Nach aktueller Rechtslage kann eine Rückforderung in vielen Fällen über einen langen Zeitraum möglich sein – die konkreten Fristen hängen vom Einzelfall ab und werden von Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi geprüft.

Typische Gebühren in s-Bausparkasse-Verträgen

Wenn Sie Ihren Bauspardarlehensvertrag oder Wohnbaukreditvertrag der s Bausparkasse durchsehen, achten Sie auf folgende typische Gebühren und Kostenpositionen:

  • "Kreditbearbeitungsgebühr" oder "Bearbeitungsentgelt" – oft als Prozentsatz der Darlehenssumme (z.B. 1–2 %) berechnet und einmalig beim Vertragsabschluss fällig
  • "Kontoführungsgebühr" bzw. laufende Verwaltungskosten – manchmal monatlich oder jährlich zusätzlich zu den Zinsen verrechnet
  • Einmalige Pauschalentgelte rund um die Kreditvergabe, etwa für "Kreditprüfung", "Bonitätsanalyse" oder "Vertragserrichtung"
  • Allfällige Vorfälligkeitsentgelte bei vorzeitiger Rückzahlung – in der Vergangenheit gab es bereits Konsumentenschutz-Verhandlungen zu diesem Thema

Warum sind gerade diese Gebühren bei der s Bausparkasse nach aktueller OGH-Rechtsprechung angreifbar?

  • Prozentuale Berechnung: Wenn das Entgelt als Prozentsatz der Darlehenssumme bemessen ist, steigt es automatisch mit der Kredithöhe – obwohl der Bearbeitungsaufwand der Bank nicht proportional zunimmt.
  • Intransparenz: Es bleibt oft unklar, welche konkrete Zusatzleistung die Bank erbringt und warum das Entgelt in dieser Höhe gerechtfertigt sein soll.
  • Doppelverrechnung: Manche Leistungen werden bereits über den Zinssatz abgegolten, sodass eine zusätzliche Gebühr unberechtigt sein kann.

Warum sich eine Prüfung bei Bauspardarlehen besonders lohnt

Bauspardarlehen und Wohnbaukredite werden typischerweise für den Kauf, Bau oder die Sanierung von Immobilien aufgenommen – und damit oft mit hohen Kreditsummen. Genau deshalb können prozentuale Kreditbearbeitungsgebühren hier besonders große Beträge ergeben:

  • Bei einem Bauspardarlehen von 200.000 € und 2 % Bearbeitungsgebühr sprechen wir bereits von 4.000 €, die Sie als Kreditnehmer:in bezahlt haben.
  • Hinzu kommen oft laufende Gebühren (z.B. Kontoführungsgebühren), die sich über viele Jahre summieren können.
  • Falls das Darlehen vorzeitig zurückbezahlt wurde, können auch Vorfälligkeitsentgelte relevant sein.

Zudem können Sie auf unzulässig verrechnete Entgelte auch Zinsen geltend machen – die Rückforderungssumme erhöht sich dadurch weiter.

Kurz gesagt: Gerade bei Bauspardarlehen der s Bausparkasse lohnt sich eine anwaltliche Prüfung wirtschaftlich oft besonders – die Rückforderungssummen können mehrere Tausend Euro betragen.

So läuft die Prüfung Ihres s-Bausparkasse-Kredits ab

1. Online-Formular ausfüllen

Wählen Sie im Online-Formular "s Bausparkasse" als Bank aus, geben Sie die Kreditart (z.B. Bauspardarlehen, Wohnbaukredit), die ungefähre Kreditsumme, das Jahr des Vertragsabschlusses und Ihre Kontaktdaten an. Der gesamte Vorgang dauert nur wenige Minuten und ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

2. Juristische Analyse

Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi prüft, welche Klauseln und Entgelte in Ihrem s-Bausparkasse-Vertrag nach aktueller OGH-Rechtsprechung problematisch sind. Er analysiert insbesondere, ob die Kreditbearbeitungsgebühr, laufende Kontoführungsgebühren oder andere Pauschalentgelte transparent formuliert und sachlich gerechtfertigt sind.

3. Ersteinschätzung & Strategie

Sie erhalten eine transparente Einschätzung der Erfolgschancen und eine Übersicht über die Größenordnung einer möglichen Rückforderung. Mag. Julian A. Motamedi erklärt Ihnen verständlich das Kostenmodell und gibt Ihnen eine Empfehlung für das weitere Vorgehen – etwa eine außergerichtliche Forderung, ein Vergleichsangebot oder eine Klage vor Gericht.

Welche Unterlagen wir benötigen

Für die erste Einschätzung benötigen Sie keine Unterlagen. Sie füllen einfach das kurze Online-Formular aus – das dauert nur wenige Minuten.

Falls im weiteren Verlauf Ihr Bauspardarlehensvertrag mit der s Bausparkasse benötigt wird und Sie diesen zur Hand haben, ist das hilfreich. Aber auch wenn Sie den Vertrag nicht mehr finden: Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi kann die notwendigen Unterlagen mit Ihrer Vollmacht direkt bei der s Bausparkasse anfordern.

Kurz gesagt: Lassen Sie sich nicht von fehlenden Unterlagen abhalten – starten Sie einfach die kostenlose Erstprüfung.

Jetzt s-Bausparkasse-Darlehen prüfen lassen

Die aktuellen OGH-Entscheidungen zu Kreditbearbeitungsgebühren machen klar, dass unzulässige Entgelte zurückgefordert werden können – auch bei Bauspardarlehen. Viele Kund:innen der s Bausparkasse wissen gar nicht, wie hoch ihr Rückforderungsanspruch sein könnte – bei Bauspardarlehen können das leicht mehrere Tausend Euro sein. Mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi erfahren Sie schnell, ob sich ein Vorgehen in Ihrem Fall lohnt.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite bietet eine erste Orientierung in klarer Sprache und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe Sie Gebühren im Zusammenhang mit Ihrem s-Bausparkasse-Darlehen zurückfordern können, hängt von Ihrem konkreten Vertrag und der aktuellen Rechtsprechung ab und wird im Einzelfall von Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi geprüft. Die Informationen auf dieser Seite stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis.