start:bausparkasse-Kredit prüfen lassen
Kreditbearbeitungsgebühr start:bausparkasse – profitieren Sie von der BAWAG-Entscheidung
Die start:bausparkasse ist Teil der BAWAG-Gruppe und vergibt Bauspardarlehen sowie Immobilienkredite mit eigenen Gebührenstrukturen. In Produktunterlagen der start:bausparkasse finden sich unter anderem Bearbeitungsgebühren (z.B. 200 €) und Spesenbeiträge, die zusätzlich zu Zinsen und anderen Kosten anfallen. Diese Entgelte werden einmalig beim Kreditabschluss oder bei der Darlehensauszahlung verrechnet.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Verfahren gegen die BAWAG pauschale Kreditbearbeitungsgebühren als gröblich benachteiligend und damit unzulässig eingestuft. Diese Rechtsprechung ist nicht nur für die BAWAG selbst, sondern für die gesamte Gruppe und ähnliche Entgelte relevant. Gerade weil start:bausparkasse zur BAWAG-Gruppe gehört, sind die Erfolgschancen für Kreditnehmer:innen besonders gut. Wenn Sie ein Darlehen bei start:bausparkasse aufgenommen haben und eine Bearbeitungsgebühr oder einen Spesenbeitrag bezahlt haben, kann sich eine Rückforderung durch Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi für Sie lohnen.
Haben Sie ein Bauspardarlehen oder einen Immobilienkredit bei start:bausparkasse? Profitieren Sie jetzt von der günstigen OGH-Rechtslage nach dem BAWAG-Urteil und prüfen Sie Ihre Rückforderungsansprüche kostenlos.
Welche start:-Darlehen sind betroffen?
Die start:bausparkasse bietet verschiedene Kredit- und Darlehensprodukte an, bei denen typischerweise Bearbeitungsgebühren oder Spesenbeiträge anfallen:
- Immobilienkredite mit langer Fixzinsphase – z.B. mit 20- oder 30-jähriger Zinsbindung für Kauf, Bau oder Sanierung von Wohnimmobilien
- Bauspardarlehen mit variabler Anschlussfinanzierung – nach Ablauf der Bausparphase zur Immobilienfinanzierung
- Online-Darlehen der start:bausparkasse – über digitale Kanäle abgeschlossene Kredite, oft mit vereinfachtem Antragsprozess
- Umschuldungen und Prolongationen – auch bei diesen Vorgängen können Bearbeitungsgebühren angefallen sein
Wichtig: Sowohl laufende als auch bereits vollständig getilgte Darlehen können geprüft werden. Viele Kund:innen haben ihre start:-Kredite vor Jahren abgeschlossen und nie hinterfragt, ob die verrechneten Gebühren rechtens sind. Nach der aktuellen OGH-Rechtsprechung zur BAWAG ist eine Rückforderung in vielen Fällen möglich – die konkreten Fristen werden von Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi im Einzelfall geprüft.
Gebühren in start:-Verträgen – worauf Sie achten sollten
Wenn Sie Ihren Kreditvertrag oder Ihre Produktunterlagen von start:bausparkasse durchsehen, achten Sie auf folgende typische Gebührenpositionen:
- "Bearbeitungsgebühr" – oft als fixer Betrag (z.B. 200 €) angegeben, einmalig beim Kreditabschluss fällig
- "Spesenbeitrag" oder ähnliche Formulierungen – ebenfalls pauschal, ohne klare Zuordnung zu einer konkreten Leistung
- Sonstige einmalige Entgelte im Zusammenhang mit der Kreditvergabe – etwa für "Bonitätsprüfung", "Vertragserrichtung" oder "administrative Abwicklung"
Warum sind gerade diese Gebühren bei start:bausparkasse nach der OGH-Entscheidung zu BAWAG kritisch?
- Pauschale Berechnung: Die Gebühren werden als Fixbetrag verrechnet, ohne dass nachvollziehbar ist, welche konkrete Einzelleistung damit abgegolten wird.
- Keine klare Zusatzleistung: Es bleibt oft unklar, ob die Bank tatsächlich eine Leistung erbringt, die über die normale Kreditvergabe hinausgeht und ein zusätzliches Entgelt rechtfertigt.
- Zusätzlich zu Zinsen: Die Entgelte werden zusätzlich zu den Kreditzinsen verlangt – es besteht die Gefahr, dass Leistungen doppelt verrechnet werden.
- OGH-Linie zu BAWAG: Da start:bausparkasse zur BAWAG-Gruppe gehört, lässt sich die OGH-Entscheidung gegen die BAWAG besonders gut auf ähnliche Entgelte der start:bausparkasse anwenden.
BAWAG-Urteil nutzen – so holen Sie sich Ihr Geld zurück
Im Verfahren gegen die BAWAG hat der Oberste Gerichtshof klargestellt:
- Pauschale Kreditbearbeitungsgebühren, die sich am Kreditbetrag orientieren oder ohne klare Begründung verrechnet werden, benachteiligen Konsument:innen gröblich und sind daher unzulässig.
- Kreditnehmer:innen können solche Entgelte zurückfordern – in vielen Fällen zusammen mit Zinsen auf die unzulässig verrechneten Beträge.
- Die Verjährungsfristen sind in vielen Konstellationen großzügig, sodass auch ältere Kredite noch geprüft werden können.
Diese Argumentation des OGH lässt sich nicht nur auf BAWAG-Kredite direkt anwenden, sondern auch auf ähnliche Entgelte anderer Gesellschaften der BAWAG-Gruppe – also auch auf start:bausparkasse.
Gerade weil start:bausparkasse zur BAWAG-Gruppe gehört, sind Ihre Chancen auf eine Rückforderung besonders gut. Die Details Ihres konkreten Vertrags – etwa die genaue Formulierung der Gebührenklausel und die Höhe der verrechneten Entgelte – müssen aber im Einzelfall durch Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi geprüft werden.
In 3 Schritten zur Prüfung Ihres start:-Kredits
1. Online-Formular ausfüllen
Wählen Sie im Online-Formular "start:bausparkasse" als Bank aus, geben Sie die Kreditart (z.B. Bauspardarlehen, Immobilienkredit), die ungefähre Kreditsumme, das Jahr des Vertragsabschlusses und Ihre Kontaktdaten an. Der gesamte Vorgang dauert nur wenige Minuten und ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
2. Juristische Prüfung
Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi analysiert Ihren start:bausparkasse-Vertrag und die verrechneten Gebühren. Er vergleicht die Vertragsklauseln mit der aktuellen BAWAG-/OGH-Rechtsprechung und beurteilt, ob die Bearbeitungsgebühr oder der Spesenbeitrag unzulässig ist und zurückgefordert werden kann.
3. Ersteinschätzung & Empfehlung
Sie erhalten eine transparente Einschätzung der Erfolgsaussichten und eine Übersicht über die mögliche Höhe der Rückzahlung. Mag. Julian A. Motamedi erklärt Ihnen verständlich das Kostenmodell und gibt Ihnen einen konkreten Vorschlag für das weitere Vorgehen – etwa eine außergerichtliche Forderung oder eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Welche Unterlagen sollten Sie hochladen?
Für die erste Einschätzung benötigen Sie keine Unterlagen. Sie füllen einfach das kurze Online-Formular aus – das dauert nur wenige Minuten.
Falls im weiteren Verlauf Ihr Kreditvertrag mit start:bausparkasse benötigt wird und Sie diesen zur Hand haben, ist das hilfreich. Weitere hilfreiche Unterlagen können sein:
- Kreditvertrag mit start:bausparkasse (inkl. allfälliger Nachträge oder Änderungsvereinbarungen)
- Produktblatt oder Konditionenübersicht, die Ihnen bei Vertragsabschluss ausgehändigt wurde
- Kontoauszug bei Auszahlung des Darlehens, auf dem die Bearbeitungsgebühr oder der Spesenbeitrag sichtbar ist
Aber auch wenn Sie keine dieser Unterlagen mehr finden: Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi kann die notwendigen Dokumente mit Ihrer Vollmacht direkt bei start:bausparkasse anfordern.
Kurz gesagt: Lassen Sie sich nicht von fehlenden Unterlagen abhalten – starten Sie einfach die kostenlose Erstprüfung.
Jetzt start:bausparkasse-Kredit prüfen lassen
Die OGH-Entscheidung gegen die BAWAG zu Kreditbearbeitungsgebühren schafft eine besonders günstige Ausgangslage für Kreditnehmer:innen der gesamten Gruppe – also auch für Kund:innen der start:bausparkasse. Gerade bei Immobilienkrediten und Bauspardarlehen mit hohen Kreditsummen können die Rückforderungsbeträge erheblich sein. Mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi erfahren Sie schnell, ob Sie von der günstigen Rechtslage profitieren können und wie hoch Ihr Anspruch voraussichtlich ist.
Wichtiger Hinweis
Diese Seite bietet eine erste Orientierung in klarer Sprache und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe Sie Gebühren im Zusammenhang mit Ihrem start:bausparkasse-Kredit zurückfordern können, hängt von Ihrem konkreten Vertrag und der aktuellen Rechtsprechung ab und wird im Einzelfall von Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi geprüft. Die Informationen auf dieser Seite stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis.