WSK-Bank-Kreditvertrag prüfen lassen
Kreditbearbeitungsgebühr WSK Bank – OGH-Urteil jetzt für sich nutzen
Viele Kund:innen der WSK Bank haben beim Kreditabschluss neben den Zinsen eine einmalige Kreditbearbeitungsgebühr bezahlt – oft 4 % der Kreditsumme. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nach einer Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) genau diese Kreditbearbeitungsgebühr der WSK Bank geprüft und für unzulässig erklärt. Das bedeutet: Betroffene Kreditnehmer:innen können ihre Gebühren ganz oder teilweise zurückholen.
Die rechtliche Ausgangslage für WSK-Kund:innen ist damit besonders gut – es gibt ein konkretes höchstgerichtliches Urteil, das sich direkt auf die Gebührenpraxis der WSK Bank bezieht. Mit einer rechtlichen Prüfung Ihres WSK-Kreditvertrags durch Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi finden Sie heraus, wie viel Geld Sie zurückfordern können.
Haben Sie einen Kredit bei der WSK Bank aufgenommen und eine Bearbeitungsgebühr bezahlt? Profitieren Sie jetzt vom OGH-Urteil und prüfen Sie Ihre Rückforderungsansprüche kostenlos.
Was hat der OGH zur Kreditbearbeitungsgebühr der WSK Bank entschieden?
Der Oberste Gerichtshof hat sich nach einer Verbandsklage des VKI konkret mit den Gebühren der WSK Bank auseinandergesetzt. Die zentralen Punkte der Entscheidung:
- Die WSK Bank hat in ihren Kreditverträgen eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 4 % der Kreditsumme vorgesehen – bei einem Kredit von 10.000 € also 400 €, bei 50.000 € bereits 2.000 €.
- Zusätzlich wurden fixe Spesen wie Erhebungsspesen, Überweisungsspesen und Portokosten verrechnet.
- Der OGH hat kritisiert, dass nicht klar ist, welche konkrete Leistung durch die zusätzliche Bearbeitungsgebühr abgegolten werden soll. Die Klausel war intransparent formuliert.
- Das Ergebnis: Die Kreditbearbeitungsgebühr ist intransparent und damit unzulässig.
Wichtig: Dieses höchstgerichtliche Urteil bietet eine sehr starke Grundlage für Rückforderungen. Wenn Sie bei der WSK Bank einen Kredit aufgenommen haben, sollten Sie Ihren Vertrag prüfen lassen.
Wer kann von der Entscheidung gegen die WSK Bank profitieren?
Die OGH-Entscheidung betrifft typischerweise folgende Konstellationen:
- Sie haben einen Konsum- oder Ratenkredit bei der WSK Bank abgeschlossen – etwa für Auto, Möbel, Renovierung oder andere private Anschaffungen.
- In Ihrem Kreditvertrag steht eine einmalige Bearbeitungsgebühr als Prozentsatz der Kreditsumme (z.B. 4 % oder ein anderer Prozentsatz).
- Zusätzlich wurden Spesen wie "Erhebungsspesen", "Überweisungsspesen" oder "Portokosten" abgezogen oder verrechnet.
- Auch wenn Sie den Kredit bereits vollständig zurückbezahlt haben oder eine Umschuldung vorgenommen haben, kann eine Rückforderung möglich sein.
Wenn Sie bei der WSK Bank einen Kredit aufgenommen haben, sollten Sie Ihren Vertrag durch Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi prüfen lassen. Die Chancen auf eine Rückforderung sind nach dem OGH-Urteil besonders gut.
So erkennen Sie unzulässige Gebühren in Ihrem WSK-Kreditvertrag
Wenn Sie Ihren WSK-Kreditvertrag durchsehen, achten Sie auf folgende typische Begriffe und Gebührenpositionen:
- "Bearbeitungsgebühr" oder "Kreditbearbeitungsgebühr" – typischerweise als Prozentsatz der Kreditsumme ausgewiesen (z.B. 4 %)
- "Bearbeitungsentgelt" – eine andere Bezeichnung für dasselbe Entgelt
- "Erhebungsspesen", "Überweisungsspesen", "Portokosten" – zusätzliche fixe Beträge, die bei der Kreditauszahlung abgezogen wurden
Warum sind gerade diese Gebühren bei der WSK Bank nach dem OGH-Urteil besonders problematisch?
- Prozentuale Berechnung: Die Gebühr hängt nur von der Kredithöhe ab, nicht vom tatsächlichen Bearbeitungsaufwand. Bei höheren Kreditsummen steigt die Gebühr automatisch an, obwohl die Bank nicht mehr Arbeit hat.
- Zusätzlich zu Zinsen und anderen Spesen: Die Bearbeitungsgebühr kommt zu den Zinsen und weiteren Kostenpositionen hinzu – es besteht die Gefahr der Doppelverrechnung.
- Keine klar definierte Einzelleistung: Aus dem Vertrag geht nicht hervor, welche konkrete Zusatzleistung durch die Bearbeitungsgebühr abgegolten werden soll. Genau diese Intransparenz hat der OGH kritisiert.
In 3 Schritten zur Prüfung Ihres WSK-Kredits
1. Online-Formular ausfüllen
Wählen Sie im Online-Formular "WSK Bank" als Bank aus, geben Sie die Kreditart (z.B. Konsumkredit, Ratenkredit), die ungefähre Kreditsumme, das Jahr des Vertragsabschlusses und Ihre Kontaktdaten an. Der gesamte Vorgang dauert nur etwa 2 Minuten und ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
2. Juristische Analyse
Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi prüft die Gebühren und Vertragsklauseln in Ihrem WSK-Kreditvertrag auf Basis des konkreten OGH-Urteils zur WSK Bank und der weiteren aktuellen Rechtsprechung. Er beurteilt, ob die Kreditbearbeitungsgebühr und weitere Spesen unzulässig sind und zurückgefordert werden können.
3. Ersteinschätzung & weitere Schritte
Sie erhalten eine transparente Einschätzung, ob und in welcher Höhe eine Rückforderung in Ihrem konkreten Fall möglich ist. Mag. Julian A. Motamedi erklärt Ihnen verständlich das weitere Vorgehen – etwa eine außergerichtliche Forderung, die Erstellung von Schriftsätzen oder eine Klage vor Gericht, je nachdem, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Welche Unterlagen helfen bei der Prüfung?
Für die erste Einschätzung benötigen Sie keine Unterlagen. Sie füllen einfach das kurze Online-Formular aus – das dauert nur wenige Minuten.
Falls im weiteren Verlauf Ihr Kreditvertrag mit der WSK Bank benötigt wird und Sie diesen zur Hand haben, ist das hilfreich. Aber auch wenn Sie den Vertrag nicht mehr finden: Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi kann die notwendigen Unterlagen mit Ihrer Vollmacht direkt bei der WSK Bank anfordern.
Kurz gesagt: Lassen Sie sich nicht von fehlenden Unterlagen abhalten – starten Sie einfach die kostenlose Erstprüfung.
Warum eine anwaltliche Prüfung sinnvoll ist
Obwohl der OGH klar entschieden hat, dass die Kreditbearbeitungsgebühr der WSK Bank unzulässig ist, zahlen Banken die Entgelte selten freiwillig und vollständig zurück. Viele Betroffene wissen nicht, dass sie Anspruch auf Rückzahlung haben, oder sind unsicher, wie sie vorgehen sollen.
Ein unabhängiger Rechtsanwalt wie Mag. Julian A. Motamedi bietet Ihnen entscheidende Vorteile:
- Prüfung aller relevanten Positionen: Neben der Kreditbearbeitungsgebühr können auch weitere Entgelte wie Erhebungsspesen, Überweisungsspesen oder Portokosten rechtlich angreifbar sein.
- Zinsen auf überzahlte Beträge: Zusätzlich zur Rückerstattung der Gebühren können oft auch Zinsen auf den zu viel bezahlten Betrag geltend gemacht werden – das erhöht die Rückforderungssumme erheblich.
- Professionelle Verhandlung: Ein Rechtsanwalt verhandelt auf Augenhöhe mit der Bank und sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche vollständig durchgesetzt werden.
- Rechtliche Sicherheit: Sie wissen genau, wo Sie rechtlich stehen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Jetzt WSK-Kredit kostenlos prüfen lassen
Der Oberste Gerichtshof hat nach der VKI-Verbandsklage konkret zur Kreditbearbeitungsgebühr der WSK Bank entschieden – und diese für unzulässig erklärt. Viele WSK-Kund:innen wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf Rückzahlung ihrer Gebühren haben. Je nach Kredithöhe können das mehrere Hundert oder sogar Tausend Euro sein. Die Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi ist für Sie kostenlos und unverbindlich – Sie erfahren schnell, ob sich ein Vorgehen in Ihrem Fall lohnt.
Wichtiger Hinweis
Diese Seite bietet eine erste Orientierung in klarer Sprache und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe Sie Gebühren im Zusammenhang mit Ihrem WSK-Bank-Kredit zurückfordern können, hängt von Ihrem konkreten Vertrag und der aktuellen Rechtsprechung ab und wird im Einzelfall von Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi geprüft. Die Informationen auf dieser Seite stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandatsverhältnis.